Statuten
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1.
Grundsätzliches 1.1. Verein 1.2. Zweck 1.3. Mitgliedschaft |
2.
Aufbau 2.1. Mitgliederversammlung 2.2. Vorstand 2.3. Revisoren |
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3.
Organisatorisches |
Unter dem Namen „Sekundarlehrpersonen Aargau (SLA)“ besteht ein Verein mit Sitz am Wohnort der Präsidentin/des Präsidenten des Vereins. Subsidiär zu den Statuten kommen für den Verein die Bestimmungen in Art. 60 -79 des Schweizerischen Zivilgesetzbuchs zur Anwendung.
Der Verein bezweckt insbesondere:
Die Förderung der aargauischen Sekundarschule und die Sicherung ihrer Stellung im aargauischen Schulwesen.
Die Zusammenarbeit mit anderen Lehrerorganisationen
Die Wahrung der Interessen seiner Mitglieder.
Mitglieder des Vereins können die an aargauischen Sekundarschulen tätigen Lehrpersonen sein. Über Ausnahmen befindet der Vorstand. Sämtliche Mitglieder des Vereins sind gleichzeitig Mitglieder des Aargauischen Lehrerinnen- und Lehrerverbandes (alv). Pensionierte SekundarlehrerInnen können Freimitglieder sein ohne Beitragspflicht und Stimmrecht.
Beitrittsgesuche haben schriftlich an das Sekretariat des alv zu erfolgen. Über die Aufnahme beschliesst der Vorstand. Die nächstfolgende Mitgliederversammlung kann dagegen Einspruch erheben, beziehungsweise die Aufnahme rückgängig machen.
Der Austritt aus dem Verein ist jeweils möglich auf das Ende eines Schulhalbjahres und ist vor Ablauf des Semesters dem alv-Sekretariat schriftlich mitzuteilen. Der Austritt aus dem SLA hat auch den Austritt aus dem alv zur Folge. Über Ausschlüsse entscheidet der Vorstand, wobei hiegegen ein Rekursrecht an die Mitgliederversammlung besteht.
Die Organe des Vereins sind die Mitgliederversammlung, der Vorstand und die Revisoren:
Die Versammlung der Mitglieder bildet das oberste Organ des Vereins. Sie muss mindestens einmal im Jahr bis Ende November als ordentliche Jahresversammlung einberufen werden. Die Mitgliederversammlung tritt ausserordentlicherweise zusammen, wenn es der Vorstand als notwendig erachtet oder wenn 1/5 der Aktivmitglieder es unter Angabe der Traktanden verlangt.
Der Mitgliederversammlung stehen folgende Aufgaben zu:
Entgegennahme des Jahresberichtes und der Jahresrechnung
Festsetzung des Jahresbeitrages
Genehmigung des Jahresbudgets
Wahl des Vorstands, der Präsidentin/des Präsidenten und der Rechnungsrevisoren
Revision der Statuten
Behandlung aller Anträge, die ihr vom Vorstand überwiesen oder die von den Mitgliedern eingereicht worden sind
Wahl der alv-Delegierten
letztinstanzlicher Entscheid über Aufnahme und Ausschluss von Mitgliedern.
Die ordentlichen wie ausserordentlichen Mitgliederversammlungen beschliessen mit einfacher Mehrheit der Anwesenden. Die Einladungen erfolgen schriftlich an die Mitglieder mit einer Frist von 2 Wochen. Anträge zu Handen der ordentlichen Mitgliederversammlung sind dem Vorstand 10 Tage im Voraus zuzustellen.
Der Vorstand besteht aus 6 - 9 Mitgliedern. Er konstituiert sich selbst.
Der Vorstand wird jeweils auf 4 Jahre gewählt.
Der Vorstand führt die laufenden Geschäfte des Vereins, so insbesondere:
Sicherstellen der Verbindung mit dem alv und dem Erziehungsrat
Verkehr mit den Behörden und anderen Organisationen
Vertretung des Vereins nach aussen
Eingabe von Wahlvorschlägen für die Vereinsvertretung in Behörden und Kommissionen
Durchführung der Beschlüsse der Mitgliederversammlung
Verfolgung aller die Sekundarschule betreffenden Angelegenheiten und Verfechtung ihrer Interessen
Aufnahme und Ausschluss von Mitgliedern
regelmässige Information der Mitglieder.
Die Mitgliederversammlung wählt jährlich zwei Revisoren und ein Ersatzmitglied. Die gleichen Personen können viermal wiedergewählt werden. Sie überprüfen die Rechnung des Vereins und berichten der Mitgliederversammlung.
Die Mitglieder haben einen Jahresbeitrag zu bezahlen (ausgenommen die Freimitglieder). Für die Verbindlichkeiten des Vereins haftet ausschliesslich dessen Vermögen. Jede persönliche Haftung der Mitglieder wird ausgeschlossen.
Die Einnahmen des Vereins setzen sich zusammen aus den Mitgliederbeiträgen, dem Ertrag aus dem Vermögen und weiteren möglichen Zuwendungen. Die Mittel des Vereins können eingesetzt werden für Honorare an Referenten, Entschädigungen für Vorstandstätigkeit, Sitzungsgelder, Spesen sowie für ausserordentliche Aktionen etc.
Das Vereinsjahr beginnt jeweils am 1. August eines Jahres.
3.2. Statutenänderungen und Auflösung
Über Statutenänderungen beschliesst die Mitgliederversammlung mit einer 2/3- Mehrheit der abgegebenen Stimmen.
Über die Auflösung des Vereins beschliesst die Mitgliederversammlung mit einer 3/4-Mehrheit. Bei der Auflösung ist das verbleibende Vermögen des Vereins einer anderen Vereinigung oder Institution mit einem ähnlichen oder gleichen Zweck zu übertragen. Hievon kann mit einer 3/4-Mehrheit der Mitglieder abgewichen werden.
Die vorliegenden Statuten sind an der Mitgliederversammlung vom 24. September 2003 genehmigt worden. Sie ersetzen die Statuten vom 17. Mai 1989.
Die Präsidentin: Der Vizepräsident:
Elisabeth Abbassi Paul Gehrig